Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, die mit der Firma Martin Kusch geschlossen werden.
Wird zwischen dem Auftraggeber und der Firma Martin Kusch ein Vertrag geschlossen, so kann der Auftraggeber hiervon auch dann nicht zurücktreten, wenn die Veranstaltung aus Gründen, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, abgesagt wurde.
Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung der Firma Martin Kusch verbindlich zustande.
Maßgebend sind die bei Beauftragung vereinbarten Preise gemäß der Auftragsbestätigung. Sämtliche Preise verstehen sich inclusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Alle gemieteten Geräte werden in gutem (sauberen), betriebssicheren Zustand übergeben. Alle Geräte sind nach EN-Nummer geprüft. Die Geräte werden durch Personal des Vermieters aufgebaut und abgebaut. Ein Übernahmeprotokoll inclusive Notfallnummer wird dem Kunden ausgehändigt.
Bei Absage der Veranstaltung sind die vollen Kosten wie im Mietvertrag vereinbart zu begleichen. Bei Absage der Veranstaltung bis zu 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung sind 50% der Kosten zu begleichen. Bei einem Buchungswert über 1500 Euro staffeln sich die Preise wie folgt:
1 Woche vor der Veranstaltung 50 % des vollen Mietbetrag.
2 Monat vor der Veranstaltung 30 % des vollen Mietbetrag.
Sondervereinbarungen für den Bereich Bungee Jumping sind möglich und im Angebot hinterlegt.
Der Mieter hat die Gegenstände pfleglich zu behandeln. Er hat die Regeln der Gebrauchsanweisungen für jedes einzelne Gerät einzuhalten und jedes Gerät sauber und ordnungsgemäß zurückzugeben. Bei nicht sachgemäßer Handhabung muss mit Folgekosten gerechnet werden! Dies gilt insbesondere dann, wenn den Anweisungen des Personals nicht folgegeleistet wird.(z.B starke Verschmutzungen durch Betreten der Attraktionen mit Schuhen, oder nicht sachgemäße Abdeckung der Attraktion bei starkem Regen.) Die Kosten für die angegebenen Fehlbehandlungen liegen, je nach Schaden bei 20 – 100 Euro.
Bei Rückgabe der Geräte ist der Kunde verpflichtet etwaige entstandene Schäden unmittelbar bei der Firma Martin Kusch zu melden. Die Geräte müssen nach Benutzung, wie bei der Einweisung erklärt, gesäubert, getrocknet und verpackt werden. Wenn im Mietzeitraum der Geräte Schäden an den Selben entstehen, die den Betrieb beeinträchtigen ist der Kunde verpflichtet, den Betrieb sofort einzustellen um größere Schäden zu verhindern.
Der Mieter hat die Gegenstände vor jeglichem, sachfremden Zugriff Dritter zu schützen. Bei Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung durch Dritte ist der Kunde verpflichtet die Polizei zu rufen und Strafanzeige zu stellen.
Der Kunde haftet während der Mietzeit für Beschädigungen am Gerät, für Verlust und Fehlmengen. Es wird empfohlen eine Versicherung abzuschließen.
Der Kunde hat auf eigene Kosten und eigenes Risiko dafür zu sorgen, dass die notwendigen Geräte aufgestellt und angeschlossen werden können.
Kaution Selbstabholer: Spätestens bei Aushändigung der gebuchten Geräte, erhebt die Firma Martin Kusch eine Kaution in angemessener Höhe. Bei mangelfreier Rückgabe wird die Kaution nach der Endkontrolle durch Mitarbeiter der Firma Martin Kusch anstandslos erstattet. Die Endkontrolle erfolgt zum schnellstmöglichen Zeitpunkt nach der Rückgabe, die Kaution wird entweder vor Ort in bar erstattet oder falls eine Endkontrolle zum Rückgabezeitpunkt nicht möglich ist (Witterungsbedingungen, Dunkelheit usw.), wird die Kaution per Banküberweisung erstattet. Bei Rückgabe beschädigter Geräte behält sich die Firma Martin Kusch vor, die gezahlte Kaution ganz oder teilweise- je nach Schadenhöhe- einzubehalten, um so die entstehenden Reparaturkosten zu decken, bei größerer Schadenshöhe hat der Kunde mit Mehrkosten zu rechnen.
Aufstellung & Anfahrt: Der Kunde verpflichtet sich den Aufbau der Attraktionen nur auf geeignetem Untergrund (saubere, ebene Flächen wie z.B. Gras, Teer, Asphalt usw.) vorzunehmen, für Schäden durch ungeeignete Untergründe (Schotter, Sand usw.) haftet der Kunde. Sollten Sondergenehmigungen (in Naturschutzgebieten, Fußgängerzonen usw.) oder behördliche Genehmigungen (Ordnungsamt, Gema usw.) eingeholt werden müssen, liegt dies in Verantwortung des Kunden. Des Weiteren stellt der Kunde bei Zulieferung durch die Firma Martin Kusch kostenlose Parkplätze für die benötigten Firmenfahrzeuge (Bei Buchung mit unserem Personal) (Durchfahrtshöhe min. 2,70 m) in unmittelbarerer Nähe des Aufbauplatzes zur Verfügung.
Verspätete Rückgabe: Bei Selbstabholung der Geräte (auch durch vom Kunden Beauftragte) trägt jeweils der auftragserteilende Kunde das Transportrisiko und haftet für die pünktliche Rückgabe der Geräte. Sollten Geräte verspätet oder gar nicht zurückgebracht werden, haftet der Kunde. Erfolgt die Rückgabe nicht,oder verspätet, so haftet der Kunde für den daraus resultierenden Schaden, insbesondere auch für den Schaden der sich aufgrund der Verspätung ergibt, so das eine Weitervermietung nicht möglich ist.
Der Vermieter weist den Mieter ausdrücklich daraufhin, dass er selbst für Sicherheit sorgen muss. Das gilt insbesondere für elektrische Geräte. Diese dürfen, wie auch Luftkissen, bei Regen und starker Feuchtigkeit nicht betrieben werden. Die Geräte müssen durch mindestens eine erwachsene Aufsichtsperson bewacht werden.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die vom vermieteten Gegenstand ausgehende Betriebsgefahr und für eventuelle Schäden, insbesondere Personenschäden und/ oder Folgeschäden. Ausnahme: Vermietung Bungee-Jumping. Hier haftet der Vermieter bei Personenschäden nur innerhalb einer abgesperrten Aktionsfläche durch die vom Vermieter bestellte Haftpflichtversicherung.
Der Veranstalter gibt dem Teilnehmer die Möglichkeit, einen Bungee- Sprung zu absolvieren. Die nötigen Hilfsmittel hierfür werden gestellt. Die Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
(1) Mit Abschluss dieser Vereinbarung erwirbt der Teilnehmer das Recht, einen Bungee-bzw Rocket-Sprung zu absolvieren. Die Sprunggebühr beinhaltet die Einweisung zur Durchführung des Sprungs und dessen Absolvierung.
(2) Die Teilnahme am Sprung setzt volle Geschäftsfähigkeit oder das Mindestalter von 16 Jahren voraus, sofern die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vorliegt. Treten diesbezüglich Zweifel auf, ist der Veranstalter berechtigt, einen entsprechenden Nachweis zu verlangen. Der Teilnehmer hat den Weisungen und Instruktionen des Veranstalters unbedingt Folge zu leisten. Der Teilnehmer ist hierbei ausdrücklich instruiert.
(1) Der Teilnehmer hat über seinen Gesundheitszustand vollständig und richtig Auskunft zu erteilen. Durch Unterschrift bestätigt der Teilnehmer, dass er den Anforderungen für die Ausübung dieses Sports gerecht wird und, dass in seiner Person und seiner Gesundheit keine Hinderungsgründe vorliegen, die der Ausübung entgegenstehen könnten.
(2) Er versichert weiter, dass er keine in seiner Person liegende, die Ausübung der Sportart hindernde Beeinträchtigung verschwiegen hat. Vorausgesetzt wird eine durchschnittliche körperliche Fitness. Der Teilnehmer ist darauf hingewiesen worden, dass besonders folgende gesundheitliche Beeinträchtigungen die Teilnahme am Sprung ausschließen: Schwangerschaft, Bluthochdruck, Herzbeschwerden, Epilepsie. Augenoperationen, Erhöhte Risiken im Herz- und Kreislaufsystem, Schäden am Bewegungsapparat, neurologische Beschwerden, chronische Ohrenerkrankungen mit Gleichgewichtsstörungen Einnahme von Drogen sowie Alkoholeinfluss.
(3) Der Teilnehmer ist ausdrücklich darüber instruiert, keinesfalls von der Plattform weg zu springen, sondern sich lediglich kopfüber fallen zu lassen, sowie nach dem Rebound die Hände im Nacken zu verschränken.
Der Teilnehmer ist darauf hingewiesen worden, dass die Ausübung des Bungee- und Rocket-, Brücken- oder Kranspringen als gefährliche Sportart einzuordnen ist und erhebliche Risiken mit sich bringt, die sich zwangsläufig aus der Sportart ergeben. Die Möglichkeit einer Verletzung, auch schwerer Natur kann nicht ausgeschlossen werden. Die Haftung des Veranstalters für sich und seine Erfüllungshilfen ist daher insoweit begrenzt, als ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird.
(1) Bei einem Verstoß gegen erteilte Anweisungen ist der Veranstalter berechtigt, die Absolvierung des Sprunges zu untersagen und ohne weitere Begründungen vom Vertrag zurückzutreten.
(2) Erfolgt die Kündigung oder der Rücktritt aufgrund eines Vertragsverstoßes des Teilnehmers, entsteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Sprunggebühr.
(3) Sollte aufgrund von Witterungseinflüssen der Sprung nicht durchgeführt werden können, hat der Teilnehmer das Recht, seinen Sprung bei einer späteren Veranstaltung zu absolvieren. Die Entscheidung, ob der Sprung durchgeführt wird, obliegt allein dem Veranstalter. Eine Rückforderung der Sprunggebühr ist ausgeschlossen.
(4) Der Teilnehmer hat das Recht nach Sprungfreigabe innerhalb von 3 Minuten seinen Sprung zu absolvieren, nach erreichen des Zeitlimits kann seitens des Erfüllungshilfen der Sprung abgebrochen werden. Eine Rückforderung der Sprunggebühr ist ausgeschlossen.
(5) Dieser Vertrag verliert seine Gültigkeit für nachfolgende Sprünge am gleichen Tag nicht.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Veranstalter sie schriftlich bestätigt.
Sollte eine dieser Bestimmungen in dieser Geschäftsbedingung oder einer Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervor die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Der Springer erklärt hiermit ausdrücklich und unwiderruflich auf Schadensersatzansprüche gegenüber des mitwirkenden Kranunternehmens zu verzichten. Dieser Verzicht erstreckt sich darüber hinaus auch für Schäden, die der Springer durch Einrichtungen des Autokranes oder durch Verschulden des Kranführers erleidet.
Verkauf nur durch die Firma Martin Kusch Die Gutscheine sind nicht übertragbar und keine Geld zurück Erstattung möglich. Nach Absprache mit der Firma Martin Kusch. ist eine Übertragung des Gutscheins auf Dritte möglich.
(1)Verkauf der Gutscheine nur durch die maydys GmbH. Es gelten die AGB der mydays GmbH (2)Eine Umbuchung des Gutscheins auf einen anderen Termin ist bis zu vier Tage vor der Veranstaltung (ursprünglicher Gutschein Termin) möglich. Verraussetzung ist das die anderen Termine nicht ausgebucht sind.
(3) Die Umbuchung auf einen anderen Namen ist jeder Zeit möglich.
(4)Eine Stornierung des Gutscheins ist auch bis ein Tag vor der Veranstaltung möglich. Es wird eine Stornierungsgebühr von 60%des Kaufpreises erhoben.
(5)Bei einer Stornierung des Gutscheins bis zu 10 Tagen vor der Veranstaltung, wird eine Stornierungsgebühr von 40%des Kaufpreises erhoben.
(z.b 75 Euro Kaufpreis -60% = Rückerstattung 30 Euro möglich) (z.b 75 Euro Kaufpreis -40% = Rückerstattung 45 Euro möglich)
(6) Alle Umbuchung oder Stornierung bedürfen der Schriftform .Gerne auch per e-mail an : info@jumper-events.de
(7) Sollte §8.5 Absatz 3 in Kraft treten.(Absage der Veranstaltung) Wird diese Info bei Facebook (https://www.facebook.com/jumperevents) und/oder per e-mail mitgeteilt.
Angebot
11.1 Übersandte Angebote der Firma Martin Kusch zum Bezieher sind unverbindlich und in keinster Weise bindend, sofern aus dem Inhalt des Angebots nicht eindeutig und ausdrücklich das Gegenteil hervorzugehen scheint.
11.2 Die Angebote der Firma Martin Kusch gelten mit einer Bindefrist von fünf Werktagen nach ihrer Bekanntgabe, einschließlich des Datum des Angebots.
11.3 Alle Rechte und das Besitztum an allen Daten, Informationen und Gegenständen, die dem Bezieher als Teil des Angebots übermittelt werden, verbleiben bei der Firma Martin Kusch.
11.4 Alle Angaben, Daten und Gegenstände im Angebot oder im Webauftritt sind rein beschreibender Natur.
12.1 Wir behalten uns das Eigentum an allen Angaben, Daten und Gegenstände bis zur vollständigen Bezahlung vor. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen oder anerkannt ist.
12.2 Für den Fall der Veräußerung der Daten oder der Gegenstände tritt der Bezieher hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegenüber der Kuch Stoltz GmbH mit allen Nebenrechten ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärung bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich möglicher Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der von der Firma Martin Kusch in Rechnung gestellten Leistung. Der abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu begleichen.
12.3 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Auftraggeber eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen
Eine verbindliche Bestellung kommt dann zustande, wenn ein Auftrag per E-mail oder per Kaufvertrag beauftragt wird.
14.1 Der Bezieher ist verpflichtet, den vereinbarten Preis auf der Rechnung der Firma Martin Kusch zu bezahlen.
14.2 Der Zahlungseingang wird nach Erhalt der Forderung schriftlich bestätigt.
14.3 Der Bezieher hat ein Zahlungsziel von 14 Tagen, außer es wurde ein anderes Datum schriftlich vereinbart. Die Zahlung hat ausschlich per Vorkasse zu erfolgen, die Firma Martin Kusch behält sich vor, bei nicht getätigter Zahlung des Beziehers vom Kaufvertrag zurück zu treten.
15.1 Der Anbieter leistet unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 13.2 bis einschl. 13.5 auf Material und Herstellung der Liefergegenstände für einen Zeitraum von einem Jahr nach Auslieferung der Liefergegenstände an den Abnehmer Garantie.
15.2 Alle Ansprüche auf Garantie erlöschen, wenn der Anwender den Liefergegenstand unsachgemäß oder nachlässig benutzt oder wenn der Anwender den Liefergegenstand nicht gemäß den Angaben in der durch den Anbieter (bei Lieferung oder sonst) übermittelten Anleitung verwendet. (Sicherheitsregeln auf der Attraktion)
15.3 Alle Ansprüche aus Garantie erlöschen weiterhin, wenn Schäden infolge normalen Verschleißes, infolge Beteiligung Dritter, die von dem Anbieter mit Aufbau, Wartung oder Reparatur beauftragt wurden, oder infolge jeder Art von störendem Umgang mit den Gegenstand durch Dritte auftreten.
15.4 Die durch den Anbieter auf einen nicht (vollständig) durch den Anbieter hergestellten Liefergegenstand gewährte Garantie in jedem Fall begrenzt auf die Garantie, die dem Anbieter durch die betreffenden Fremdhersteller gewährt wird.
15.5 Alle Ansprüche des Abnehmers auf Garantie erlöschen, wenn der Abnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Anbieter nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
15.6 Wenn der Anbieter für die Gewährung von Garantieansprüchen gegenüber dem Kunden verantwortlich ist, hat der Anbieter die Wahl, den Schaden entweder zu reparieren oder dem Anwender eine Gutschrift in Höhe (eines Teils) des Preises, der in angemessener Weise dem Schaden entspricht, zu gewähren. Dies gilt unbeschadet aller anderen Rechte des Anbieters.
15.7 Garantieansprüche gelten immer ab Werk am Standort des Anbieters in Oberhausen.
15.8 Im Fall von Garantieansprüchen durch den Abnehmer hat der Abnehmer selbst sicherzustellen, dass der betroffene Liefergegenstand zum Standort des Anbieters inOberhausen, geliefert und dort wieder abgeholt wird. Alle Versandkosten gehen zu Lasten des Abnehmers.
Als Gerichtsstand wird Oberhausen vereinbart.
Sollten eine oder mehrere Bedingungen dieser Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sein, werden die Anderen davon nicht berührt. An die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Regelung tritt eine gültige Bestimmung, die inhaltlich möglichst nahe kommt.